Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.
§ 43a Absatz 6 Bundesrechtsanwaltsordnung
Diese Verpflichtung ist angesichts der komplexen Rechtsprechung und Gesetzgebung richtig und wichtig. Sie möchten auch nicht von einem Arzt behandelt werden, der auf seine medizinischen Kenntnisse aus seinem Studium zurückgreifen muss.
Aus diesem Grund sehe ich die Fortbildung als sehr wichtig an und bilde mich persönlich weiter und gebe auch regelmäßig Seminare.
Sowohl der Deutsche Anwaltsverein (DAV) als auch die Bundesrechtsanwaltskammer stellen jährlich entsprechende Fortbildungsbescheinigungen aus.
Meine Fortbildungsbescheinigungen des DAV können Sie einsehen:
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ein einheitliches Fortbildungszertifikat für die Rechtsanwälte geschaffen. Dieses darf geführt werden, wenn der Rechtsanwalt sich in verschiedenen Bereichen fortbildet. Die Fortbildung kann durch die Teilnahme an Semniaren (sowohl als Teilnehmer als auch als Dozent) oder durch Veröffentlichungen erfolgen. Sie muss sich auf die folgenden Bereichen erstrecken:
- Materielles Recht,
- Berufsrecht
- Verfahrens- oder Prozessrecht
- Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung.
Mir wurde das Zertifikat erstmals am 16. April 2007 verliehen.
Bei der Steuer-Fachschule Dr. Endriss habe zudem die Prüfung zum "Zertifizierten Experten im Gemeinnützigkeitsrecht" erfolgreich absolviert.