Gerade in Zeiten schwieriger Wirtschaftslage bedienen sich immer mehr Arbeitgeber eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen klar auf der Hand: Eine Kündigung ist nicht nötig. Der Arbeitsvertrag läuft automatisch mit Ablauf der Befristung aus. Die Nachteile für den Arbeitnehmer sind ebenso offensichtlich. An eine langfristige Lebensplanung ist nicht zu denken, da die Arbeitslosigkeit quasi schon „in Planung“ ist.
Aus diesem Grund kann es äußerst wichtig sein, zu klären, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis überhaupt zulässig ist, bzw. in welchen Fällen ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgedeutet werden kann.
Sollten Sie Zweifel an der Zulässigkeit Ihres Arbeitsvertrages haben, räume ich diese gerne zusammen mit ihnen aus der Welt. Ebenso helfe ich Ihnen gerne bei der Ausformulierung eines Arbeitsvertrages für einen befristet Beschäftigten, oder bei der praktischen Umsetzung.