Aufgrund meiner Spezialisierung auf das Vereins- und das Arbeitsrecht kann ich Ihnen bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, gerade im Verein behilflich sein.
Sei es, dass der Verein Arbeitnehmer beschäftigt oder dass Übungsleiter im Verein tätig sind. Auch Fragen der Vergütung von Vorstandsmitgliedern sollten, gerade im Hinblick auf die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG), klar geregelt sein. Hier sollte neben einer entsprechenden Satzungsregelung auch eine vertragliche Regelung getroffen werden.