Unter einer Abfindung wird eine einmalige (Geld-)Leistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstanden. Diese Leistung dient der Abgeltung weiterer Rechtsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.
Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Gerne prüfe ich, ob in Ihrem Fall eine Abfindung gezahlt werden muss und übernehme für Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder wehre unberechtigte Ansprüche Ihrer Arbeitnehmer ab.